FairCare - Vermittlung
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Grundlage für die gesetzlichen Mindeststandards sind das Arbeitszeitgesetz und das Entsendegesetz, die Beschäftigungsverordnung und die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigungsverordnung. Nach 4.3.4. dieser Durchführungsanweisung wird im Rahmen der Ortsüblichkeit der Tarifvertrag für Beschäftigte in Privathaushalten (TV NGG) als Maßstab herangezogen.
Arbeitszeit
- Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.
- Die tägliche Arbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten, mit Ausnahme von dringenden Fällen (z. B. Krankheit in der Familie des Arbeitgebers), dann nur zu unaufschiebbaren Arbeiten und solange die Beschaffung einer anderweitigen Hilfe nicht möglich ist.
- Es darf höchstens an sechs Tagen in der Woche gearbeitet werden. Bei Arbeitseinsätzen an sechs Tagen in der Woche dürfen 45 Stunden nicht überschritten werden.
- Im Zeitraum von zwei Wochen sollen möglichst vier Tage arbeitsfrei bleiben, mindestens aber zwei Tage.
- Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.
- Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit.
Urlaub
- der Urlaubsanspruch beträgt bis 29 Jahre 26 Tage, ab 30 Jahre 30 Tage im Jahr.
Bezahlung
- Laut Entsendegesetz gibt es einen Mindestlohn, in Baden-Württemberg beträgt dieser zur Zeit 1536,- Euro brutto, hinzukommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Kündigung
- Es besteht eine vierwöchige Probezeit, innerhalb dieser Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer achttägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Nach Ablauf der Probezeit kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den Schluss des Kalendermonats gekündigt werden.









