FairCare - Vermittlung
Postadresse
Moserstraße 10
70182 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 23941-37
Fax +49 (0) 711 23941-40
E-Mail
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Diese fairen Arbeitsbedingungen sind Bestandteil des Arbeitsvertrags. Sie werden der Betreuungshilfe in ihrer Heimatsprache ausgehändigt.
- Das Verhältnis zwischen Pflegebedürftigen, den Angehörigen und der Betreuungshilfe ist von gegenseitigen Respekt und Achtung geprägt.
- die Betreuungshilfe ist Arbeitnehmerin mit Pflichten und Rechten und wird von der Familie auf der Grundlage der oben beschriebenen Bedingungen eingestellt.
- Die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen werden eingehalten, die Betreuungshilfe wird bei den Sozialversicherungen angemeldet.
- Es wird eine Bezahlung gewährleistet, die den Bedingungen der Agentur für Arbeit entsprechen. Der Mindestlohn beträgt 1536,- Euro brutto (Stand Juni 2011).
- Es wird eine angemessene Unterkunft bereitgestellt: ein eigenes möbliertes und abschließbares Zimmer (mind. 10 qm)
- Zugang zu Kommunikationsmitteln: die Betreuungshilfe kann das vorhandene Telefon mit nutzen. Die real anfallenden Kosten dafür können in Rechnung gestellt werden.
- Die Familie kann sich bei Fragen oder in Konfliktfällen an die Vermittlungsstelle des Vereins für Internationale Jugendarbeit (vij) wenden.
- Die Betreuungshilfe kann sich bei sozialen oder arbeitsrechtlichen Problemen an das Fraueninformationszentrum des vij in Stuttgart wenden. Dort wird sie in ihrer Heimatsprache beraten. Die Familie kennt dieses Angebot und ermöglicht bei Bedarf einen Besuch.









